Ein Haus wartet auf den Verkauf oder eine Wohnung auf den nächsten Mieter, während Sie selbst nicht regelmäßig vor Ort sein können. Für diese Zeit braucht das Objekt einen verlässlichen Zugang, passende Kontrollen und jemanden, der auf Auffälligkeiten reagiert.
Kurz beantwortet
- Muss eine leerstehende Immobilie regelmäßig kontrolliert werden? Regelmäßige Kontrollen helfen, Veränderungen und Schäden früher zu bemerken. Welche Intervalle erforderlich sind, hängt vom Objekt, der Jahreszeit und gegebenenfalls den Versicherungsbedingungen ab.
- Welche Stellen sind besonders wichtig? Dazu gehören Zugänge, Fenster, Räume mit Wasserleitungen und Bereiche mit bekannten Schwachstellen. Der Kontrollumfang sollte am konkreten Gebäude festgelegt werden.
- Sollte der Leerstand der Versicherung gemeldet werden? Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob eine Meldung erforderlich ist und welche Vorgaben gelten. Ein Leerstand kann die Risikosituation verändern.
- Kann jemand das Objekt ohne meine Anwesenheit betreuen? Ja, wenn Zutritt, Schlüsselübergabe und Entscheidungsbefugnisse vereinbart sind. Halten Sie außerdem fest, wie Auffälligkeiten gemeldet und nötige Maßnahmen freigegeben werden.
Ein Kontrollplan muss zum Gebäude passen
Eine leere Eigentumswohnung in einem bewohnten Haus braucht eine andere Betreuung als ein allein stehendes, älteres Gebäude. Erfassen Sie bei der Bestandsaufnahme bekannte Feuchtigkeitsstellen, schlecht schließende Fenster und Räume, die im Winter wenig beheizt werden.
Legen Sie daraus eine konkrete Route für die Kontrollen fest. Ein Blick in den Flur reicht nicht, wenn die wasserführenden Leitungen im Keller liegen. Umgekehrt ist eine regelmäßige Sichtkontrolle keine technische Prüfung von Heizungs- oder Elektroanlagen.
Kontrollintervalle werden für das einzelne Objekt vereinbart. Bei besonderen Wetterlagen oder einer gemeldeten Störung kann zusätzlicher Bedarf entstehen.
Frostschutz und Versicherung früh abstimmen
Auch in einem unbewohnten Haus können Wasserleitungen einfrieren. Die Heizung vollständig auszuschalten, ist daher keine pauschal geeignete Sparmaßnahme. Die Frostschutzstellung am Heizkörper schützt zudem nicht automatisch sämtliche Leitungen im Gebäude.
Besprechen Sie mit einem zuständigen Fachbetrieb, wie Heizung und Wasserversorgung während des Leerstands betrieben werden sollen. Prüfen Sie mit Ihrem Versicherer die Bedingungen für diese Phase, insbesondere mögliche Melde- und Kontrollpflichten.
Bewahren Sie die vereinbarten Vorgaben zusammen mit dem Kontrollplan auf. So weiß die betreuende Person, worauf sie achten soll und wann ein Fachbetrieb eingeschaltet werden muss.
Schlüssel und Meldungen brauchen klare Regeln
Mehrere Handwerker, ein Reinigungsteam und Besichtigungen: Bei einem leerstehenden Objekt sind oft mehr Menschen beteiligt, als zunächst gedacht. Eine Schlüsselliste hält fest, wer Zugang hat und wann Schlüssel zurückgegeben werden.
Für die Betreuung sollten außerdem diese Punkte geklärt sein:
- eine erreichbare Kontaktperson und deren Vertretung;
- der vereinbarte Umfang der Kontrollen;
- Meldung und Dokumentation von Auffälligkeiten;
- Freigabe von Handwerkerterminen und zusätzlichen Kosten.
Fotos können eine Veränderung nachvollziehbar machen. Vereinbaren Sie vorher, welche Dokumentation Sie benötigen und wie sie übermittelt wird.
Auch die nächste Nutzung gehört in den Plan
Leerstandsbetreuung kann mit der Vorbereitung für Vermietung oder Verkauf verbunden werden. Vielleicht müssen zunächst Kellerräume geräumt, später Räume gereinigt und schließlich Besichtigungstermine ermöglicht werden.
Experte 360° bietet Objektkontrollen, Leerstandsbetreuung und Schlüsselservice nach Vereinbarung an. Welche Aufgaben regelmäßig übernommen werden und welche nur bei Bedarf hinzukommen, wird für Ihre Immobilie festgelegt.
Ihr nächster Schritt: Nennen Sie uns Objektart, voraussichtliche Leerstandsdauer und bekannte Besonderheiten. Daraus stimmen wir mit Ihnen die Betreuung in Stuttgart und Umgebung ab.