Haushaltsauflösung, Reinigung und Objektbetreuung in Esslingen
Esslingen am Neckar liegt rund zehn Kilometer südöstlich von Stuttgart an einer Engstelle des Neckartals. Die Große Kreisstadt ist Sitz des Landkreises Esslingen und gliedert sich in 24 Stadtteile, darunter die Innenstadt mit ihrer mittelalterlichen Fachwerk-Altstadt, Oberesslingen, Mettingen, Berkheim, Zell und die Pliensauvorstadt.
In Esslingen werden wir für Hausverwaltungen, Vermieter und Eigentümer tätig, wenn Wohnungen nach einem Auszug geräumt oder für neue Mieter vorbereitet werden. Ebenso unterstützen wir Angehörige bei der Haushaltsauflösung, etwa nach einem Todesfall oder beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung, und räumen Büro- und Gewerbeflächen.
Alle Schritte greifen ineinander: Auf die Entrümpelung folgen Reinigung und Objektvorbereitung, anschließend übernimmt Experte 360° Immobilien auf Wunsch Vermietung oder Verkauf. Sie haben dabei durchgehend einen festen Ansprechpartner.
Regeln und Zuständigkeiten in Esslingen am Neckar
Für Eigentümer und Verwaltungen in Esslingen sind vor allem diese Punkte relevant:
- Sperrmüll über den AWB: Zuständig ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen. Sperrmüll melden Sie über das Kundenportal mein.awb-es.de oder die AWB-App an und stellen ihn am Abholtag bis 7 Uhr am Straßenrand bereit.
- Recyclinghöfe: Für Wertstoffe betreibt der AWB in Esslingen unter anderem Recyclinghöfe in Berkheim, Zell und auf dem Zollberg.
- Räum- und Streupflicht: Laut städtischer Satzung müssen Gehflächen werktags einschließlich Samstag ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 20.30 Uhr.
- Streumittel: Vorgeschrieben ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt. Salz ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur ausnahmsweise bei Staffeln und Eisregen in geringer Menge zulässig.