Für dieselbe Wohnung liegen zwei Angebote vor, deren Preise deutlich auseinanderliegen. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie prüfen, ob beide Unternehmen dieselben Räume, Gegenstände und Arbeiten kalkuliert haben.
Kurz beantwortet
- Lässt sich der Preis nur aus den Quadratmetern berechnen? Die Fläche allein reicht nicht. Menge und Art der Gegenstände, Zugänglichkeit, Demontage und Entsorgungsaufwand beeinflussen die Kalkulation.
- Ist eine Fotoeinschätzung bereits ein verbindlicher Festpreis? Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der Anbieter den Leistungsumfang ausreichend kennt und ein entsprechend verbindliches Angebot erstellt hat.
- Können verwertbare Gegenstände den Preis senken? Eine Wertanrechnung ist möglich, wenn Gegenstände dafür tatsächlich geeignet sind. Höhe und berücksichtigte Stücke sollten im Angebot nachvollziehbar vereinbart werden.
- Ist die Reinigung nach der Räumung enthalten? Nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Eine besenreine Übergabe und eine anschließende Grundreinigung sind unterschiedliche Leistungen.
Menge und Zugang sagen mehr als die Wohnfläche
Zwei gleich große Wohnungen können sehr unterschiedlich eingerichtet sein. In der einen stehen wenige Möbel, in der anderen sind auch Schränke, Abstellräume und Keller vollständig gefüllt. Hinzu kommt der Weg aus dem Gebäude.
Für die erste Einschätzung helfen diese Angaben:
- alle betroffenen Räume einschließlich Nebenräume;
- Fotos, die auch die tatsächliche Füllmenge zeigen;
- Etage, Aufzug und Zugang zum Gebäude;
- große oder zu demontierende Möbel;
- Hinweise auf besondere Abfälle oder auffällige Verschmutzungen.
Lange Tragewege oder Gegenstände, die nicht durch das Treppenhaus passen, verändern den Aufwand. Sprechen Sie solche Punkte früh an, damit sie in der Kalkulation berücksichtigt werden können.
Das Angebot sollte den gesamten Auftrag beschreiben
Prüfen Sie, welche Leistungen aufgeführt sind: Sortierung, vereinbarte Demontage, Transport, Entsorgung und Zustand bei Abschluss. Auch die zu räumenden Räume und die Gegenstände, die bleiben, müssen erkennbar sein.
Fragen Sie nach dem zu zahlenden Gesamtbetrag und möglichen gesonderten Positionen. Ein Angebot für Wohnung und Keller ist nicht direkt mit einem Preis nur für die Wohnung vergleichbar. Auch eine zusätzlich gewünschte Reinigung braucht einen klaren Umfang.
Bei einem Festpreis muss feststehen, worauf er sich bezieht. Werden später weitere Räume oder bislang nicht erfasste Arbeiten beauftragt, ist das eine Änderung des Leistungsumfangs.
Wertanrechnung vor der Räumung nachvollziehbar vereinbaren
Ein gut erhaltenes Möbelstück hat nicht automatisch einen verwertbaren Marktwert. Zustand, Nachfrage und der Aufwand einer weiteren Nutzung spielen ebenfalls eine Rolle.
Wenn eine Anrechnung vorgesehen ist, lassen Sie die betreffenden Gegenstände und den Betrag festhalten. So können Sie erkennen, wie sich die Anrechnung auf den Gesamtpreis auswirkt. Persönliche Erinnerungsstücke oder Gegenstände, die Sie behalten möchten, werden vorher ausdrücklich ausgeschlossen.
Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Aussage, dass der gesamte Haushalt die Räumung finanzieren werde. Eine tragfähige Einschätzung braucht den Blick auf die tatsächlich vorhandenen Gegenstände.
Den Abschluss genauso genau planen wie den Preis
Legen Sie fest, bis wann die Räumung beendet sein soll, wer Zugang ermöglicht und wie die Übergabe erfolgt. Besprechen Sie auch, ob nur besenrein übergeben oder anschließend eine Reinigung durchgeführt wird.
Experte 360° erstellt Angebote anhand des vereinbarten Umfangs. Bei unverändertem Leistungsumfang sind der angebotene Festpreis und der Verzicht auf Nachforderungen die Grundlage; zusätzliche Wünsche werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.
Ihr nächster Schritt: Stellen Sie Räume, Zugang und gewünschten Übergabetermin zusammen. Wir klären mit Ihnen, welche Angaben beziehungsweise Besichtigung für ein nachvollziehbares Entrümpelungsangebot benötigt werden.