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05. Oktober 2026

Bei einer Haushaltsauflösung kommen schnell viele Elektrogeräte zusammen, von der Waschmaschine bis zum alten Handy. Was mit ihnen geschehen muss, regeln das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und vor Ort die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS).

Was sich beim ElektroG geändert hat

Die Novelle des ElektroG wurde Ende November 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ein erklärtes Ziel des Bundesumweltministeriums ist, Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien zu verringern.

Seit dem 1. Juli 2026 müssen Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte unentgeltlich zurücknehmen, ohne dass ein Neukauf nötig ist. Rücknahmestellen im Handel werden zudem mit einem bundeseinheitlichen Logo gekennzeichnet.

Diese Pflichten haben Besitzer von Altgeräten

Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restmüll, sondern in eine getrennte Erfassung. Vor der Abgabe sind laut ElektroG Altbatterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind, sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen herauszunehmen.

  • Batterien und Akkus: Sie werden getrennt abgegeben, etwa im Handel, am Wertstoffhof oder beim Wertstoffmobil. Laut Stadt sollten Pole und lose Kabelenden zum Schutz vor Kurzschlüssen abgeklebt werden.
  • Daten: Für das Löschen persönlicher Daten auf Computern, Smartphones oder Speichermedien ist nach Angaben der Stadt Stuttgart der Besitzer selbst verantwortlich.
  • Rückgabe im Handel: Elektrohändler ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelmärkte ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche nehmen beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts das Altgerät zurück. Kleine Geräte bis 25 Zentimeter nehmen sie auch ohne Neukauf an, höchstens drei pro Geräteart.

Abgabewege in Stuttgart

Die Abfallwirtschaft Stuttgart bietet mehrere Möglichkeiten:

  • Wertstoffhöfe: Alle Elektro- und Elektronikaltgeräte können zu den jeweiligen Öffnungszeiten und Annahmebedingungen angeliefert werden. Verschmutzte Geräte werden nicht angenommen.
  • Wertstoffmobil: Kleingeräte bis 50 Zentimeter Kantenlänge nimmt das Wertstoffmobil an festgelegten Terminen an.
  • Sperrabfallabfuhr: Große Geräte wie Waschmaschinen, Herde oder Kühlschränke lassen sich im Rahmen der Sperrabfallabfuhr anmelden. Elektro-Kleingeräte mit Akkus gehören laut AWS nicht zum Sperrabfall.
  • Größere Mengen: Gewerbliche Anlieferer melden laut Stadt vorher an, wenn sie mehr als 20 Geräte abgeben möchten.

Haushaltsauflösung: erst sortieren, dann räumen

Bei einer Wohnungs- oder Haushaltsauflösung lohnt es sich, Elektrogeräte früh zu sichten: Was wird noch genutzt oder weitergegeben, auf welchen Geräten liegen persönliche Daten, welche Batterien lassen sich entnehmen? Erst danach geht es an Abtransport und Entsorgung.

Besondere Vorsicht gilt bei beschädigten Akkus. Die Stadt nennt als Anzeichen unter anderem aufgeblähte oder verformte Gehäuse, geschmolzene Kunststoffteile oder Ablagerungen an den Polen. Solche Akkus sollten nicht zusammen mit anderem Abfall in Kartons landen. Klären Sie den passenden Abgabeweg vorab mit der AWS.

Experte 360° übernimmt Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen in Stuttgart und Umgebung und trennt dabei Elektrogeräte vom übrigen Hausrat, damit sie den vorgesehenen Rückgabe- und Entsorgungswegen zugeführt werden können. Anschließend reinigen wir die Räume und bereiten das Objekt auf Wunsch für Vermietung oder Verkauf über Experte 360° Immobilien vor. Für beschädigte Akkus und andere Problemstoffe gelten gesonderte Abgabewege der AWS.

Quellen: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§§ 10, 17 ElektroG); Bundesumweltministerium, Pressemitteilung vom 30.12.2025; IHK Region Stuttgart; Landeshauptstadt Stuttgart/AWS, Informationen zu Elektro-Altgeräten, Batterien und Akkus sowie Sperrabfall (Stand: Oktober 2026)

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